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Erbschaftsteuerreform Aktueller Stand |
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Steuern/Recht
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Freitag, 23. November 2007 |
Aktueller Stand und Kurzinformation
- 04.10.2006 Referentenentwurf des Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetzes
- 25.10.2006 Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf und leitet ihn dem Bundesrat zu
- 31.01.2007 BVerfG verkündet seine Entscheidung zur Erbschaftsteuer
- 09.03.2007
Bundesrat fasst eine Entschließung, in der er Vorschläge zur Änderung
des Bewertungsrechts innerhalb der nächsten sechs Monate ankündigt;
Bundestag und Bundesregierung werden gebeten, diese weitere
Stellungnahme für den weiteren Fortgang des Verfahrens abzuwarten.
- 05.11.2007 Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform verabschiedet
- 21.11.2007 Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts an die Ressorts und die Länder versendet
- Frühjahr 2008 Beschluss Gesetzentwurf
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform („Koch/Steinbrück“)
hat sich am 5. 11. 2007 auf wichtige Eckpunkte geeinigt. Am 21. 11.
2007 - nur knapp zwei Wochen nach dem Eckpunktepapier - hat das BMF
bereits den Referentenentwurf veröffentlicht, der die im folgenden
dargestellten Eckpunkte umsetzt.
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Neue Buchführungsgrenzen ab 2008 |
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Steuern/Recht
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Mittwoch, 21. November 2007 |
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Im Nachgang zur Erhöhung der
Umsatzschwelle für die steuerliche Buchführungspflicht von 350.00 EUR auf
500.000 EUR erfolgt nun auch die Anhebung der Gewinnschwelle. Selbständige mit
folgenden Umsatz- und Gewinngrenzen dürfen ihren Gewinn weiterhin vereinfacht
per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln:
Umsatz ab 2007 = 500.000 EUR, Gewinn
ab 2008 = 50.000 EUR (statt bisher 30.000 EUR).
HINWEIS:
Sofern das zuständige Finanzamt zur
Bilanzierung auffordert, aber die neuen Obergrenzen nicht überschritten werden,
sollten die neuen Grenzwerte vorgetragen werden.
2008: Wegfall der
Drei-Monats-Frist bei Dienstreisen
Tatsächliche Fahrtkosten oder die
Reisekostenpauschale mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer sowie
Übernachtungskosten und Reisenebenkosten sind bei einer Auswärtstätigkeit von
über drei Monaten nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 in der tatsächlich
angefallenen Höhe ansetzbar. Lediglich bei den Pauschalen für
Verpflegungsmehraufwendungen bleibt es bei der Begrenzung auf drei Monate.
HINWEIS:
Der Bundesrat hat zwischenzeitlich
den Neuregelungen im Reisekostenbereich zugestimmt.
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BAV MINDERT SCHWäCHEN DER GESETZLICHEN RENTE |
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Kapitalanleger
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Freitag, 16. November 2007 |
Die Altersvorsorge in Deutschland profitiert zunehmend von der
positiven Entwicklung bei der privaten und der betrieblichen
Absicherung. Die gesetzliche Rente kann dagegen im internationalen
Vergleich kaum mithalten.
Deutschland liegt im EU-Vergleich beim Leistungsniveau und bei der langfristigen
Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung eher in der unteren
Tabellenhälfte. Ein Mittelplatz sichert allein die positive Entwicklung bei der
betrieblichen und privaten Altersversorgung.
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Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes ab 2008 |
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Steuern/Recht
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Donnerstag, 15. November 2007 |
Die nicht entnommenen Gewinne werden ab 2008 auf Antrag mit pauschal 28,25 % besteuert.
Aber VORSICHT bei späterer Entnahme erfolgt eine Nachversteuerung von nochmal
25 %.
Der Vorteil der Regelung besteht darin, dass mit niedrigem besteuertem Eigenkapital im
Unternehmen gearbeitet werden kann.
Dieses Ziel wird aber nicht erreicht, wenn kurzfristig Beträge nachversteuert werden müssen.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung war es, eine gleichmäßige Steuerbelastung von
Unternehmen unabhängig von der Rechtsform zu erreichen. Als Instrument, um dieses
Ziel zu erreichen, hat der Gesetzgeber eine Begünstigung des nicht entnommenen
Gewinns gewählt.
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Erbschaftsteuerreform: Ergebnispapier liegt vor |
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Steuern/Recht
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Dienstag, 13. November 2007 |
Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer soll nach einem
Ergebnispapier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zu höheren
Freibeträgen führen (z.B. Ehegatte 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR).
Die Tarifstufen werden zu Gunsten der Steuerpflichtigen nach oben
geglättet. Für das private Grundvermögen wird eine realitätsgerechte
Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sichergestellt.
Durch die angehobenen Freibeträge bleibt es aber im Normalfall bei
einem eigen genutzten Einfamilienhaus bei steuerfreier
Übertragungsmöglichkeit.
HINWEIS:
Im betrieblichen Bereich bleibt
die Betriebsübertragung steuerfrei, soweit Arbeitsplätze im Betrieb
über zehn Jahre mehrheitlich erhalten bleiben und der Betrieb über
fünfzehn Jahre in seinen Vermögenswertenbestand fortgeführt wird.
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