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Aktuelle News aus dem Finanz- & Steuerwesen
Erbschaftsteuerreform Aktueller Stand
Steuern/Recht
Freitag, 23. November 2007

Aktueller Stand und Kurzinformation

  • 04.10.2006 Referentenentwurf des Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetzes
  • 25.10.2006 Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf und leitet ihn dem Bundesrat zu
  • 31.01.2007 BVerfG verkündet seine Entscheidung zur Erbschaftsteuer
  • 09.03.2007 Bundesrat fasst eine Entschließung, in der er Vorschläge zur Änderung des Bewertungsrechts innerhalb der nächsten sechs Monate ankündigt; Bundestag und Bundesregierung werden gebeten, diese weitere Stellungnahme für den weiteren Fortgang des Verfahrens abzuwarten.
  • 05.11.2007 Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform verabschiedet
  • 21.11.2007 Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts an die Ressorts und die Länder versendet
  • Frühjahr 2008 Beschluss Gesetzentwurf

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform („Koch/Steinbrück“) hat sich am 5. 11. 2007 auf wichtige Eckpunkte geeinigt. Am 21. 11. 2007 - nur knapp zwei Wochen nach dem Eckpunktepapier - hat das BMF bereits den Referentenentwurf veröffentlicht, der die im folgenden dargestellten Eckpunkte umsetzt.
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Neue Buchführungsgrenzen ab 2008
Steuern/Recht
Mittwoch, 21. November 2007

Im Nachgang zur Erhöhung der Umsatzschwelle für die steuerliche Buchführungspflicht von 350.00 EUR auf 500.000 EUR erfolgt nun auch die Anhebung der Gewinnschwelle. Selbständige mit folgenden Umsatz- und Gewinngrenzen dürfen ihren Gewinn weiterhin vereinfacht per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln:

Umsatz ab 2007 = 500.000 EUR, Gewinn ab 2008 = 50.000 EUR (statt bisher 30.000 EUR).

HINWEIS:

Sofern das zuständige Finanzamt zur Bilanzierung auffordert, aber die neuen Obergrenzen nicht überschritten werden, sollten die neuen Grenzwerte vorgetragen werden.

           

 

2008: Wegfall der Drei-Monats-Frist bei Dienstreisen

Tatsächliche Fahrtkosten oder die Reisekostenpauschale mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer sowie Übernachtungskosten und Reisenebenkosten sind bei einer Auswärtstätigkeit von über drei Monaten nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 in der tatsächlich angefallenen Höhe ansetzbar. Lediglich bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bleibt es bei der Begrenzung auf drei Monate.

HINWEIS:

Der Bundesrat hat zwischenzeitlich den Neuregelungen im Reisekostenbereich zugestimmt.

 
BAV MINDERT SCHWäCHEN DER GESETZLICHEN RENTE
Kapitalanleger
Freitag, 16. November 2007
Die Altersvorsorge in Deutschland profitiert zunehmend von der positiven Entwicklung bei der privaten und der betrieblichen Absicherung. Die gesetzliche Rente kann dagegen im internationalen Vergleich kaum mithalten.

Deutschland liegt im EU-Vergleich beim Leistungsniveau und bei der langfristigen
Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung eher in der unteren
Tabellenhälfte. Ein Mittelplatz sichert allein die positive Entwicklung bei der
betrieblichen und privaten Altersversorgung.
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Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes ab 2008
Steuern/Recht
Donnerstag, 15. November 2007
Die nicht entnommenen Gewinne werden ab 2008 auf Antrag mit pauschal 28,25 % besteuert.
Aber VORSICHT bei späterer Entnahme erfolgt eine Nachversteuerung von nochmal
25 %.

Der Vorteil der Regelung besteht darin, dass mit niedrigem besteuertem Eigenkapital im
Unternehmen gearbeitet werden kann.
Dieses Ziel wird aber nicht erreicht, wenn kurzfristig Beträge nachversteuert werden müssen.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung war es, eine gleichmäßige Steuerbelastung von
Unternehmen unabhängig von der Rechtsform zu erreichen. Als Instrument, um dieses
Ziel zu erreichen, hat der Gesetzgeber eine Begünstigung des nicht entnommenen
Gewinns gewählt.



 
Erbschaftsteuerreform: Ergebnispapier liegt vor
Steuern/Recht
Dienstag, 13. November 2007
Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer soll nach einem Ergebnispapier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zu höheren Freibeträgen führen (z.B. Ehegatte 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR). Die Tarifstufen werden zu Gunsten der Steuerpflichtigen nach oben geglättet. Für das private Grundvermögen wird eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sichergestellt. Durch die angehobenen Freibeträge bleibt es aber im Normalfall bei einem eigen genutzten Einfamilienhaus bei steuerfreier Übertragungsmöglichkeit.
HINWEIS:
Im betrieblichen Bereich bleibt die Betriebsübertragung steuerfrei, soweit Arbeitsplätze im Betrieb über zehn Jahre mehrheitlich erhalten bleiben und der Betrieb über fünfzehn Jahre in seinen Vermögenswertenbestand fortgeführt wird.
 
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