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Beiträge für eine Direktversicherung |
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Steuern/Recht
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Donnerstag, 17. Juni 2010 |
Beiträge zur Direktversicherung können nur dann in die
Durchschnittsberechnung
einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer
Versicherungsvertrag vorliegt.
Direktversicherungen, die nach einem
Wechsel des Arbeitsgebers beim neuen
Arbeitgeber als
Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese
Voraussetzung
nicht (Urteil des BFH vom 11.03.2010)
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