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Aktuelle News aus dem Finanz- & Steuerwesen
Beginn der Buchführungspflicht
Steuern/Recht
Dienstag, 11. September 2007

Die Mitteilung des Finanzamts mit dem Hinweis, dass der Steuerbürger ab dem folgenden Wirtschaftsjahr zur Buchführung verpflichtet wird, muss vor Beginn des Wirtschaftsjahres erfolgen. Diese Mitteilung ist auch dann wirksam, wenn zwischen Ihrer Bekanntgabe und dem Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres weniger als 1 Monat liegt (BFH vom 29.03.2007). Soweit der Steuerpflichtige diese Mitteilung erst kurz vor Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres bekommt und nicht genügend Zeit hat, Vorkehrungen für die Einrichtung einer Buchführung zu treffen, können ihm aber Buchführungserleichterungen bewilligt werden.

HINWEIS:

Diese Erleichterungsmaßnahmen können eventuell auch rückwirkend ergehen.

 

Beitragssatz Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2008 gesenkt

Das Bundeskabinett hat eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags ab 2008 beschlossen. Der Beitragswert wird um mindestens 0,3 Punkte auf 3,9 % gesenkt werden. Die Senkung der Lohnnebenkosten entlastet die Beitragszahler nach Auskunft der Bundesregierung um über 19 Milliarden EUR jährlich.

 
Degressive Abschreibung nur bei Anschaffungen bis Jahresende
Steuern/Recht
Donnerstag, 6. September 2007

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann nach geltendem
Recht anstelle der linearen Abschreibung die degressive Abschreibung in
Anspruch genommen werden. Diese beträgt bei Anschaffung im Zeitraum vom
1.1.2006 bis 31.12.2007 30 % des jeweiligen Restbuchwerts, höchstens das
Dreifache der linearen AfA. (Bei Anschaffung vor 2006 betrug die AfA 20
% des jeweiligen Restwertes, höchstes das Zweifache der linearen
Abschreibung.)

Wenn Sie diese günstige Regelung nutzen wollen, besteht noch in diesem
Jahr Handlungsbedarf.
 
Denn zum 1.1.2008 wird die degressive Abschreibung abgeschafft für
bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1.1.2008 angeschafft oder
hergestellt werden. Künftig ist nur noch die lineare Abschreibung mit
einer gleichmäßigen Verteilung der Kosten auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer zulässig (§ 52 Abs. 21a EStG-neu).
 
Tipp: Die degressive AfA können Sie auch über 2007 hinaus fortführen,
wenn Sie das Wirtschaftsgut noch im Jahre 2007 anschaffen. Dabei kommt
es darauf an, dass das Wirtschaftsgut noch in 2007 geliefert wird. Nicht
entscheidend ist, wann Sie die Rechnung begleichen. Im Jahr der
Anschaffung kann die degressive AfA allerdings nur zeitanteilig
angesetzt werden.
 
Die degressive Abschreibung ist gerade bei Gewerbetreibenden und
Freiberuflern sehr beliebt, weil sie in den Anfangsjahren eine erhöhte
Liquidität verschafft. Mit der Abschaffung zum 1.1.2008 werden diese
Berufsgruppen ganz besonders zur Gegenfinanzierung der Tarifentlastung
der Kapitalgesellschaften herangezogen, denn immerhin bringt die
Abschaffung 3,4 Mrd. Euro.
 
Für vermietete Wohngebäude wurde die degressive Abschreibung bereits zum
1.1.2006 abgeschafft. Betroffen sind Gebäude, für die der Bauantrag ab
dem 1.1.2006 gestellt oder der Kaufvertrag ab dem 1.1.2006 notariell
abgeschlossen wird (§ 7 Abs. 5 Nr. 3c EStG).

 
Reichensteuer ab 2008 auch für Gewinneinkünfte
Steuern/Recht
Dienstag, 4. September 2007

Ab 2007 wird bei einem Spitzensteuersatz von 42 % eine sog. Reichensteuer von zusätzlichen 3 % Steuersatz erhoben. Im Jahr 2007 wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft hiervon ausgenommen. Für diese Gewinneinkünfte gilt für 2007 ein Entlastungsbetrag. Ab 2007 unterliegen auch die Einkünfte aus Gewerbetrieb, aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dem Steuerzuschlag von 3 %. Der Entlastungsbetrag entfällt ersatzlos.

 

Kündigung: Fristlose Kündigung nicht in jedem Fall

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2007 rechtfertigt der Vorwurf eines Arbeitnehmers „Scheiß-Stasi-Mentalität“ regelmäßig noch nicht die fristlose Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Äußerung in einer Überforderungssituation gefallen ist und nicht gegen einen konkreten Kollegen oder Vorgesetzten gerichtet war. Im Urteilsfall hatte ein Arbeitnehmer, der bei einem Unternehmen mit Niederlassungen in den neuen Bundesländern beschäftigt ist, diesen Vorwurf zwar gebracht, sie bezog sich aber nicht eindeutig auf die Geschäftsführer des Unternehmens. Eine Abmahnung war in diesem Fall allerdings gerechtfertigt.

 
Hinzuschätzung von Umsatz und Gewinn
Steuern/Recht
Mittwoch, 29. August 2007
An der Befugnis zu Hinzuschätzungen bei einem Gastronomiebetrieb bestehen keine ernsthaften Zweifel, wenn umfangreiche Schwarzeinkäufe vorliegen. Der Einsatz eines PC-Kassensystems hatte bei einer Betriebsprüfung zu erheblichen Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit an der Kassenführung Anlass gegeben. Mittels Zeitreihenvergleich und der daraus resultierenden Nachkalkulation ergaben sich gewichtige Hinweise auf die Unvollständigkeit der Buchführung. Im Streitfall lagen keine konkreten Hinweise auf nichtverbuchte Getränkeeinkäufe vor. Den Rohgewinnaufschlagsatz für Getränke ermittelt der Prüfer mit einem Verhältnis von 30 zu 70 (Getränke- und Speiseumsätze).

Neue Zuschüsse für Beschäftigung von Arbeitnehmern

Nach einem neuen Entwurf sollen Verbesserungen bei der Qualifizierung und Beschäftigung jüngerer Menschen mit Vermittlungshemmnissen durch Zuschüsse eintreten. Geplant ist, dass das Gesetz am 01.10.2007 in Kraft tritt. Zuschüsse bei der Beschäftigung junger Menschen kommen in Betracht:

  • 50 % des Arbeitsentgeltes für maximal 12 Monate (jünger als 25 Jahre, mind. 6 Monate arbeitslos, kein Abschluss)



  • 25 % bis 50 % des Arbeitsentgelts für maximal 12 Monate (jünger als 25 Jahre, mind. 6 Monate arbeitslos)
 
Mittelstandsentlastung beschlossen
Steuern/Recht
Mittwoch, 22. August 2007
Der Bundesrat hat dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse zugestimmt. Hierbei werden Existenzgründer in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten befreit. Die Gewinngrenze für die Buchführungspflicht wird von 30.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht. Das Auskunftsrecht der IHK gegenüber den Finanzämtern, über die Höhe des Gewerbeertrags zur Übermittlung der Beitragshöhe ihrer Mitglieder wurde erweitert.

Die Änderungen gelten grundsätzlich ab 2008.

 
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