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Dienstag, 6. November 2007 |
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Sofern bei dem
derzeitigen Rechtsstand zur Abgeltungsteuer nichts mehr geändert wird, müssen
viele Bankkunden aus steuerlichen Gründen ihr Kreditinstitut wechseln. Durch
die Unternehmensteuerreform wurde geregelt, dass der Abgeltungsteuersatz von 25
% nur dann zum Ansatz kommt, wenn beim gleichen Institut kein Kredit auf den
Namen des Bankkunden läuft (Back-to-back-Finanzierung). Wer Anlagen und
Darlehen künftig bei der selben Bank unterhält, muss seine Kapitalerträge mit
dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % versteuern. Trotz
Abgeltungsteuer entsteht damit bei derartigen Konstellationen die Verpflichtung
zur Abgabe von Steuererklärungen.
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